Unterstützung beim Wohngeld – einfach, sicher, unkompliziert ✅

➡️ Wohngelder sind keine Almosen, sondern ein Grundrecht!

Es wurde geschaffen, um Menschen mit hohen Wohnkosten zu entlasten. Trotzdem trauen sich viele nicht, einen Antrag zu stellen, aus Angst vor Bürokratie, Unsicherheit oder Scham. Das ist nicht nötig.

Wir wissen: Der offizielle Wohngeldrechner schreckt viele ab. Er ist oft ungenau, liefert falsche Ergebnisse oder funktioniert gar nicht. Deshalb haben wir eigene Prozesse und ein Berechnungstool entwickelt, mit denen wir deinen voraussichtlichen Anspruch schnell und präzise berechnen können.

So funktioniert es:

1️⃣ Anspruch prüfen lassen

Für die erste Einschätzung brauchen wir nur wenige Angaben:
Haushaltsgröße und Alter der Personen 
(Wie viele Personen leben im Haushalt? Sind Kinder dabei? Falls ja, wie alt sind sie? Das Alter spielt für Freibeträge und die Berechnung eine wichtige Rolle.
Wohnkosten 
(Grundmiete und Nebenkosten wie Wasser, Müll, Hausmeister, Heizung. Nicht berücksichtigt werden z. B. Stromkosten, Kabel/Internetgebühren oder die Stellplatzmiete fürs Auto.)
Einkommen 
(monatliches Nettoeinkommen aller Haushaltsmitglieder: Gehalt, Selbstständigkeit, Rente, Unterhalt, Elterngeld, Krankengeld usw. Auch wenn nicht alles angerechnet wird, sind diese Angaben für die Wohngeldberechnung wichtig.
Wohnort
 (Stadt oder Gemeinde, da die Miethöchstbeträge je nach Region unterschiedlich sind.)

Mit diesen Angaben können wir dir schon nach kurzer Zeit sagen, ob sich ein Antrag lohnt und wie hoch dein voraussichtlicher Zuschuss ausfallen wird.

2️⃣ Antrag gemeinsam vorbereiten

Wir helfen dir, alle Unterlagen vollständig zusammenzustellen und den Antrag richtig auszufüllen. 
So vermeidest du typische Fehler, die häufig zu Verzögerungen oder sogar Ablehnungen führen.

👉 Je besser dein Antrag vorbereitet ist, desto einfacher ist die Bearbeitung für die Behörde und desto schneller erhältst du deinen Bescheid.

3️⃣ Unterstützung bis zum Bescheid

Auch nach Abgabe des Antrags sind wir für dich da. Sollte dein Wohngeldbescheid nicht korrekt sein oder stark von unserer Berechnung abweichen, unterstützen wir dich beim nächsten Schritt.
 Wenn nötig, empfehlen wir dir einen erfahrenen Fachanwalt.

💡 Wusstest du? Selbst wenn dein Wohngeldbescheid schon älter ist: Du hast bis zu 4 Jahre Zeit, ihn nachrechnen zu lassen. Wird dabei ein Fehler entdeckt, kannst du noch heute Geld zurückbekommen.

💰 Welche Kosten werden bei der Wohngeldberechnung berücksichtigt?

Beim Wohngeld zählen nur die reinen Wohnkosten, also das, was unmittelbar mit dem Wohnen zusammenhängt.

Diese Kosten werden berücksichtigt:
– Grundmiete (Kaltmiete)
– Nebenkosten wie Wasser, Abwasser, Müllabfuhr, Straßenreinigung
– Hausmeisterkosten, Treppenhaus- und Gebäudereinigung
– Beleuchtung in Gemeinschaftsräumen (z. B. Hausflur, Keller)
– Aufzugskosten
– Schornsteinfeger
– Grundsteuer (wenn in den Nebenkosten enthalten)
– Heizkosten (Fernwärme, Öl, Gas, inkl. Warmwasser, wenn zentral abgerechnet)

Diese Kosten zählen nicht:
– Stellplatz- oder Garagenmiete
– Haushaltsstrom
– Kabel- oder Internetgebühren
– Waschmaschinen-/Trocknerkosten im Keller
– Versicherungen (Hausrat, Haftpflicht, Gebäudeversicherung, auch wenn umgelegt)
– Verwaltungskosten des Vermieters

👉 Faustregel: Alles, was zum reinen Wohnen gehört, wird berücksichtigt. Alles, was eher Komfort oder private Nutzung betrifft, fällt raus.

💸 Was beim Einkommen wichtig ist?

Zum Einkommen zählen grundsätzlich alle Einkünfte im Haushalt, steuerpflichtige und manche steuerfreie.

Anzurechnende Einkünfte sind z. B.:
– Löhne und Gehälter
– Einkommen aus Selbstständigkeit
– Renten (Alters-, Witwen-, Erwerbsminderungsrente usw.)
– Unterhaltsleistungen
– Krankengeld, Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld
– Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld
– Elterngeld
– Kapitalerträge oder Mieteinnahmen

Besondere Regelungen:
– Kindergeld und Kinderzuschlag werden nicht angerechnet, müssen aber angegeben werden.
– Ausbildung/Studium: eigenes Einkommen von Kindern zählt mit

Abzüge und Freibeträge:
– Elterngeld: bis 300 € pro Monat frei, darüber hinaus anrechenbar
– Pauschale Abzüge bis 30 % (für Steuern und Sozialversicherung)
– Werbungskostenpauschalen
– Freibeträge für Kinder, Alleinerziehende, Pflegebedürftige

👉 Auch hier gilt: Wir prüfen für dich, was wirklich zählt und was nicht. Welche besonderen Regelungen, Abzüge und Freibeträge bei dir konkret in Frage kommen, wissen wir sehr genau.

✅ Unser Versprechen!

  1. Wir sind überzeugt: Niemand muss sich schämen, Wohngeld zu beantragen. Im Gegenteil, es ist dein gutes Recht, und wir helfen dir, diesen Anspruch durchzusetzen.
  2. Wir machen den Antrag und den gesamten Prozess für dich einfach und verständlich.
  3. Wir geben dir eine realistische Einschätzung, bevor du Zeit und Nerven in die Formulare investierst.
  4. Wir bleiben an deiner Seite – bis zum Bescheid und, wenn nötig, auch darüber hinaus.
  5. Unsere Leistungen bieten wir ausschließlich zu festen Preisen an. Der vereinbarte Betrag gilt unabhängig vom Aufwand – für absolute Transparenz und volle Kostenkontrolle.

⚖️ Rechtlicher Hinweis:


Wir erbringen keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Unsere Leistungen umfassen die praktische Vorbereitung, Berechnung und Organisation deines Antrags. In rechtlich strittigen Fällen vermitteln wir dir auf Wunsch den Kontakt zu einem Fachanwalt.